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Fahrlehrer

Peter Räber unterrichtet alle Motorradkategorien.
Zusätzlich zu den Kursen werden Fahrstunden für die Prüfungsvorbereitung angeboten.

Peter 079 417 76 58
SMS, WhatsApp

Der Motorradgrundkurs muss innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises besucht werden.
Ohne Lernfahrausweis darf nicht gefahren werden.

 

Ausbildung

Für alle Gesuchssteller welche noch keine Ausweiskategorien B (Auto) oder A1 haben, gilt:

  • Nothelferkurs wenn möglich schon vor 15. Geburtstag, (Nothilfe-Ausweis darf nicht älter als 6 Jahre alt sein)
  • Gesuchsformular für Lernfahrausweis ans Strassenverkehrsamt
  • Basis-Theorieprüfung absolvieren: 15. Geburtstag bei A1, max 50ccm/45kmh und ab 16. Geburtstag für A1 11Kw Kategorien

Danach erhält man den Lernfahrausweis der gewünschten Kategorie.

Alle Anderen müssen auch immer einen Lernfahrausweis bestellen.

Lernfahrausweise

Der Lernfahrausweis ist für die Kategorien A1 4 Monate gültig. Wenn in dieser Zeit der Nachweis für die vorgeschriebene praktische Grundschulung erbracht wird, verlängert sich der Lernfahrausweis um 12 Monate.
Es können maximal 2 Lernfahrausweise für die gleiche Kategorie gelöst werden, es gibt keine Ausnahmen.

Keine weitere Theorieprüfung oder Grundkurs nötig.

Prüfungsfahrzeuge

Kategorie A beschränkt
Leistung maximal 35 kW, und einem Verhältnis von Motorleistung von nicht mehr als 0,20 kW/Kg. Für 2 Personenplätze zugelassen.

Kategorie A unbeschränkt
Leistung über 35 kW. Für 2 Personenplätze zugelassen.

Prüfungsmodus

Es wird an jeder Prüfung ein Manöverteil getestet.
Mögliche Varianten: Spurgasse, Slalom, enge Acht fahren, Vollbremsung sowie Berganfahren.

Ausweiskategorien Motorrad

Ab 15 Jahre: Kategorie A1 Kleinmotorräder

Maximal 50 ccm / 4 kW / max. 45 kmh

Ausbildung
4 x 2 Lektionen Verkehrskunde, gleichzeitig 12 Lektionen praktischer Grundkurs

Prüfung
Praktische Prüfung mit Motorrad/Roller bis 50ccm

Hinweis
Wer die genannte Fahrprüfung der Kategorie A1 Kleinmotorrad mit 15 gemacht hat, kann ab 16 Jahren prüfungsfrei die Kategorie A1, mit max. 125ccm, 11kW(15PS) fahren.

Ab 16 Jahre: Kategorie A1

Maximal 125 ccm / 11 kW (15 PS)

Ausbildung
4 x 2 Lektionen Verkehrskunde, gleichzeitig 12 Lektionen praktischer Grundkurs

Prüfung
Praktische Prüfung mit Motorrad/Roller mit max. 125ccm/11kW

Hinweis
Wer bereits Kat. B hat: 12 Lektionen praktischer Grundkurs.
Keine Prüfung, im Führerausweis eintragen lassen.

Zusatzinfo

Ab 18 Jahre: Kategorie A (beschränkt), nur mit Kategorie A1

Maximal 35 kW (47,6 PS), maximal 0,20 kW/Kg

Ausbildung
ab 2021 muss nur noch bei der ersten Motorradkategorie ein praktischer Grundkurs von 12 Std. besucht werden.

Prüfung
Praktische Prüfung mit Motorrad/Roller.

Hinweis
ab 1.1.2021 gilt: Es muss nur noch 1 mal ein 12stündiger Grundkurs besucht werden, egal für welche Motorradkategorie. Für diejenigen, welche früher Kat. A1 mit 8 Stunden gemacht haben, wird ab 1.1.2021 noch der Teil 3 der Grundschulung von 4 Stunden verlangt.

Zusatzinfo

Ab 20 Jahre: Kategorie A

Über 35 kW (47,6 PS)

Ausbildung
Der Lernfahrausweis kann nur beantragt werden, wenn man bereits zwei Jahre im Besitz des Führerausweises der Kategorie A beschränkt war.

Prüfung
Praktische Prüfung mit Motorrad/Roller

Hinweis
Nur möglich, wenn vorher klaglos 2 Jahre mit Kat. A beschränkt gefahren wurde. Es wird für jede Kategorie eine Fahrprüfung verlangt.

Zusatzinfo

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